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BBK 19/2001 S. 4151

Kein Wechsel der AfA-Methode nach Bestandskraft des Steuerbescheids

Wird bei Vorliegen eines Wahlrechts zwischen linearer und degressiver AfA für ein Gebäude im bestandskräftig gewordenen Bescheid des Jahres, in dem erstmals die AfA geltend gemacht werden kann, das Wahlrecht zugunsten der linearen AfA ausgeübt, ist ein Wechsel der AfA-Methode zur degressiven AfA gem. rkr. (EFG 2001 S. 1116) in den folgenden Veranlagungszeiträumen nicht möglich.

[Zi]