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OFD Koblenz 11.08.2003 S 1978 A, NWB 44/2003 S. 336

Umwandlungssteuer | Bilanzierungspflicht im Rahmen des § 24 UmwStG, wenn der Einbringende den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt

Fraglich ist, ob bei einer Einbringung in eine PersGes nach § 24 UmwStG der Einbringende auf den Einbringungszeitpunkt zwingend zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG übergehen muss, wenn sowohl der Einbringende als auch die übernehmende Gesellschaft den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Der Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG hat die Ermittlung eines Übergangsgewinns zur Folge. Entsprechendes gilt für die übernehmende PersGes bei dem Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Nach Auffassung der OFD Koblenz (Kurzinformation UmwSt-Recht Nr. 060/03 v. - S 1978 A) besteht eine Bilanzierungspflicht, so dass bei Einbringungen nach § 24 UmwStG auf den Einbringungszeitpunkt eine Einbringungsbilanz für den Einbringenden und eine Eröffnungsbilanz der übernehmenden PersGes aufzustellen...BStBl 1984 II S. 518BStBl 1994 II S. 891BStBl 2002 II S. 287