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Gesellschaftsrecht | Heilung einer verdeckten Sacheinlage
Im GmbH-Recht kann der Inferent einer verdeckten Sacheinlage aus dem Gesichtspunkt der gesellschafterlichen Treuepflicht von seinen Mitgesellschaftern die Mitwirkung an einer „heilenden„ Änderung der Einlagendeckung von der Bar- zur Sacheinlage jedenfalls dann verlangen, wenn sich die Gesellschafter über die geplante Einlage einig waren, dafür aber – gleich aus welchen Gründen – gemeinsam den rechtlich falschen Weg gewählt haben und das gegen §§ 19 Abs. 5, 5 Abs. 4 Satz 1 GmbH verstoßende Umgehungsgeschäft einer – wirksamen – Heilung zugänglich ist. Die Rechtsfolgen einer verdeckten Sacheinlage bestehen auch bei der GmbH (§ 27 Abs. 3 Satz 1 AktG analog) in der Nichtigkeit sowohl des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts als auch des dinglichen Erfüllungsgeschäfts (gegen die h. M., z. B. Lutter/Hommelhoff,...