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BBK 11/2001 S. 4117
Studienkosten als Ausbildungskosten
Gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 165/00, EFG 2001 S. 426) sind Kosten für ein berufsbegleitendes Studium auch dann Ausbildungskosten, wenn die dort vermittelten Kenntnisse für den ausgeübten Beruf nützlich oder gar erforderlich sind.