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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 4996/96 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Abgrenzung von Fortbildungs- und Ausbildungskosten bei berufsbegleitendem Erststudium

Leitsatz

Die Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Fachhochschulstudium (BWL) eines Steuerfachgehilfen sind auch dann nur mit dem Sonderausgabenabzug für Berufsausbildungskosten steuerlich zu berücksichtigen, wenn die im Studium vermittelten Inhalte für den ausgeübten Beruf nützlich oder für dessen weitere erfolgreiche Ausübung erforderlich waren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 346 Nr. 7
DAAAB-13313

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