Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktive Rechnungsabgrenzung: Bearbeitungsprovision und Risikoprämie bei einem Darlehen (§ 5 Abs. 5 Satz 1 EStG)
Eine bei Auszahlung des Darlehens einbehaltene Bearbeitungsprovision und Risikoprämie für die vorzeitige Tilgungserlaubnis sind gem. rkr. (EFG 2003 S. 379) aktiv abzugrenzen, jedoch nur auf den Zinsfestschreibungszeitraum; der RAP ist ab dem Zeitpunkt der Tilgung degressiv aufzulösen.
BBK F. 30 S. 1082