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BBK 8/2003 S. 4299

Aktive Rechnungsabgrenzung: Bearbeitungsprovision und Risikoprämie bei einem Darlehen (§ 5 Abs. 5 Satz 1 EStG)

Eine bei Auszahlung des Darlehens einbehaltene Bearbeitungsprovision und Risikoprämie für die vorzeitige Tilgungserlaubnis sind gem. rkr. (EFG 2003 S. 379) aktiv abzugrenzen, jedoch nur auf den Zinsfestschreibungszeitraum; der RAP ist ab dem Zeitpunkt der Tilgung degressiv aufzulösen.

[kr]
BBK F. 30 S. 1082