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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 314/01 EFG 2003 S. 379

Gesetze: EStG § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1

Aktive Rechnungsabgrenzung für Bearbeitungsprovision und Risikoprämie für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung eines betrieblichen Darlehens

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

Eine im Zusammenhang mit der Aufnahme eines betrieblichen Darlehens vereinbarte Bearbeitungsprovision und eine Risikoprämie für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung sind bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich aktiv abzugrenzen und auf die Zeit der Zinsfestschreibung zu verteilen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind bei einem Darlehen, dessen Höhe durch jährliche Tilgungsleistungen gemindert wird, nicht linear, sondern nach der Zinsstaffelmethode aufzulösen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 379
EFG 2003 S. 379 Nr. 6
INF 2003 S. 82 Nr. 3
AAAAB-06332

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