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Pauschalrückstellungen für Gewährleistungen, Umfang der Teilwertabschreibung bei halbfertigen Verlustbauten
Das FG Rheinland-Pfalz hat mit nrkr. Urteil vom - 5 K 1468/01 (BFH-Az.: VIII R 1/03, EFG 2003 S. 289) wie folgt entschieden: (a) Auf der Grundlage der Rspr. des BGH und des , BBK F. 17 S. 3143) ist bei der Bemessung eines Vergleichszeitraums für Zwecke der Bildung einer pauschalen Rückstellung für Gewährleistungen einerseits eine ausreichende zeitliche Dimensionierung zwingend erforderlich, um Zufallsschwankungen, die unvermeidlich sind, angemessen begegnen zu können. Andererseits dürfen solche weit zurückliegenden Zeiträume nicht mehr einbezogen werden, die im Hinblick auf danach eingetretene neuere Entwicklungen kein reales Erfahrungsbild für die Zukunft mehr widerspiegeln und damit für die Bemessung der Höhe des Risikos nicht angemessen sind. (b) Halbfer...