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Geänderte Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Aufwand
Zur Anwendung der geänderten Rechtsprechung des und IX R 52/00) hat das 5 515/03 Folgendes mitgeteilt: Die geänderte BFH-Rechtsprechung vom ist im Hinblick auf die im Regierungsentwurf zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vorgesehene Bestätigung der bisherigen Verwaltungsauffassung zum anschaffungsnahen Aufwand (Art. 1 StVergAbG, zu § 6 Abs. 1 Nr. 1a und zu § 52 Abs. 16 Satz 7 EStG) nicht weiter anzuwenden. Bis zum Inkrafttreten der geplanten Rechtsvorschrift ist daher die Bearbeitung aller noch offenen
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Einzelfälle insoweit zurückzustellen. Sofern Stpfl. auf einer rechtsbehelfsfähigen Entscheidung bestehen, ist nach den Grundsätzen in R 157 Abs. 4 EStR und den hierzu ergangenen Hinweisen zu verfahren.