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Personengesellschaft | Anteile an Organgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen
Ist eine Organgesellschaft nahezu ausschließlich für die Organträger-PersGes tätig, stellen die Anteile, die Mitunternehmer der Organträgerin an der Organgesellschaft halten, notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei der Organträgerin dar. Dies gilt gem. unabhängig von der Größe der Beteiligung. Entfalte die Organgesellschaft dagegen eine nicht unerhebliche eigenständige Geschäftstätigkeit, so seien die von Mitunternehmern der Organträgerin gehaltenen Anteile an der Organgesellschaft nur dann notwendiges Sonderbetriebsvermögen II, wenn die für die Annahme einer Organschaft erforderlichen Eingliederungsvoraussetzungen nur unter Berücksichtigung der Anteile erfüllt werden oder wenn die Anteile die Stellung des Anteilseigners in der Organträgerin stärke...