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Keine Ausdehnung der Sonderabschreibung auf nicht im FördG aufgeführte Wirtschaftsgüter
Die Sonderabschreibung für WG, die im FördG enumerativ aufgezählt sind, kann gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 47/03, EFG 2003 S. 1492) auch dann nicht auf andere WG ausgedehnt werden, wenn das andere WG nur zum Zwecke des Erwerbs des förderfähigen WG erworben wurde, anschließend untergeht und aus bilanziellen Gründen ein zusammengefasster Ausweis in der Bilanz erfolgt.