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BBK Nr. 8 vom Seite 359 Fach 2 Seite 1223

Übersicht über die Sonderabschreibungen nach den §§ 3 und 4 FördG

 II 24 -

I. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (§ 2 FördG)


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Maßnahme
Zeitraum
Abschreibungssatz
Anschaffung/Herstellung/ Beendigung nachträglicher Herstellungsarbeiten
Lieferung/Fertigstellung/ Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten nach dem und vor dem
 
Lieferung/Fertigstellung/ Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten nach dem und vor dem (1)
entstandene Teilherstellungskosten
(§ 4 Abs. 1 Satz 5 FördG)
Behandlung wie Herstellung/nachträgliche Herstellungsarbeiten, maßgeblich ist jedoch der Zeitpunkt der Entstehung der Teilherstellungskosten
(§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a und Nr. 3 FördG)
geleistete Anzahlungen auf Anschaffungskosten
(§ 4 Abs. 1 Satz 5 FördG)
Behandlung wie Anschaffung, maßgeblich ist jedoch der Zeitpunkt der Zahlung
(§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a und Nr. 3 FördG)

II. Unbewegliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (§ 3 FördG)


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Maßnahme
Zeitraum
Voraussetzungen
Abschreibungssatz
Herstellung
(§ 3 Satz 1 FördG)
Fertigstellung nach dem und vor dem
keine
 
Fertigstellung nach dem und vor dem (1)
wenn WG mindes-
tens 5 Jahre nach seiner Herstellung in einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes zu eigenbetrieblichen Zwe-
cken verwendet wird.
40 % (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2b i. V. mit Satz 2 Nr. 2a UKS FördG)

S. 359


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