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Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt
Sind im Wege vorweggenommener Erbfolge Anteile aus einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unentgeltlich unter Vorbehalt des Nießbrauchs hieran übertragen worden und verzichtet der Nießbraucher später gegen Einmalzahlung auf seine Rechte, führt dies nach Ansicht des ) nicht zur Entgeltlichkeit der früheren Übertragung der Anteile und damit nicht zur nachträglichen Besteuerung der Anteilsübertragung nach § 17 Abs. 1 EStG. Davon abgesehen kommt eine nachträgliche Besteuerung im Kalenderjahr der Übertragung auch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht in Betracht, weil ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO die vorherige Verwirklichung eines Steuertatbestands voraussetzt, an dem es im Übertrag...