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BBV 2/2004 S. 7

Eigenheimzulage: Gestaltungsmissbrauch

Ein entgeltlicher Erwerb – Voraussetzung für eine Zulagenförderung – durch nahe Angehörige liegt nur vor, wenn es sich weder um eine verschleierte Schenkung noch um einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten handelt und auch die Grundsätze der Verträge zwischen nahen Angehörigen eingehalten sind. Einen solchen Gestaltungsmissbrauch nimmt das an, wenn der gezahlte Kaufpreis auf Grund eines Gesamtplans nach neun Monaten an den Käufer zurückgeschenkt wird. Beruhten Hingabe des Kaufpreises und Schenkung (hier: Rückzahlung des Kaufpreises) auf einem Gesamtplan, so sind sie lediglich Teilschritte einer aus mehreren Komponenten bestehenden Transaktion, deren gewolltes Ergebnis die wirtschaftliche Neutralisierung der Re...