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Gewerbesteuer | Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG; § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) An der Verfassungsmäßigkeit der GewSt-Pflicht kraft Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG bestehen keine ernstlichen Zweifel. (2) Dies gilt auch für die GewSt-Pflicht einer Mitunternehmerschaft, an der neben freiberuflich tätigen Mitunternehmern eine KapGes beteiligt ist, deren Gesellschafter und (hier) Geschäftsführer wiederum sämtlich freiberuflich tätig sind. – Anmerkung: Wie zu erwarten war, hat der BFH die vielbeachtete Entscheidung des (EFG 2003 S. 1640) nicht bestätigt. Schon der Ansatz des FG, alle Gesellschafter einschl. der GmbH (weil ihre Gesellschafter Freiberufler waren) seien freiberuflich tätig gewesen, ist unzutreffend. Als juristische Person konnte die GmbH niemals höchstpersö...