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Investitionszulage | erhöhte Zulage bei langfristiger Vermietung der angeschafften Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1993)
Eine in die Handwerksrolle eingetragene PersGes, welche die von ihr angeschafften WG einer nicht in die Handwerksrolle eingetragenen KapGes langfristig vermietet, hat gem. – unabhängig davon, ob eine zulagenrechtlich anzuerkennende Betriebsaufspaltung vorliegt – keinen Anspruch auf eine erhöhte InvZ für die vermieteten WG. Anmerkung: Da die Eintragung der GmbH in die Handwerksrolle ohne weiteres möglich gewesen wäre, handelt es sich allenfalls um einen vermeidbaren Haftungsfall.