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BFH 20.11.2003 III R 47/02, NWB 7/2004 S. 51

Eigenheimzulage | Neufestsetzung bei Wegfall der Kinderzulage wegen Überschreitens des Jahresgrenzbetrags in § 32 Abs. 4 EStG (§§ 9, 10, 11 EigZulG)

Entfällt der Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und damit auch der Anspruch auf eine Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG rückwirkend für das gesamte Kj, weil die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG übersteigen, ist die EigZ gem. mit Wirkung ab diesem Kj entsprechend neu festzusetzen. Weiter hat der Senat festgestellt: Die Kinderzulage steht dem Anspruchsberechtigten auch dann in voller Höhe zu, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergelds oder eines Kinderfreibetrags nur für einen Monat des Kj erfüllt sind (Hinweis auf , BStBl 2003 II S. 236). Anmerkung: Die Entscheidung unterstreicht nur, wie wichtig es ist, dem Jahresgrenzbetrag beim Familienleistungsausgleich gebührende Beachtung zu schenken. Die...