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OFD Hannover 08.12.2003 S 0121 - 7 - StH 461, NWB 7/2004 S. 49

Abgabenordnung | örtliche Zuständigkeit in Liquidations- und Insolvenzfällen (§ 26 AO)

Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder den Beginn einer Liquidation ergeben sich grds. im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit keine Besonderheiten. Ein Wechsel in der örtlichen Zuständigkeit kann jedoch dann eintreten, wenn der Insolvenzverwalter oder Liquidator die Geschäftsführung im Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts ausübt. Über die örtliche Zuständigkeit in Liquidations- und Insolvenzfällen informiert die , S 0121 - 4 - StO 321.