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Einkommensteuer | rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002
Der IX. Senat des eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i. V. mit § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) mit dem GG insoweit unvereinbar ist, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem , bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F.) bereits abgelaufen war, übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden. Der vorlegende Senat hält die Vorschriften des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG insoweit für verfassungswidrig, als es vor dem Hintergrund des dem Rechtsstaatsprinzip entspringenden Kontinuitätsgebots und des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlich zu beanstanden ist, dass der Stpfl. im Vertrauen auf seine Vermögensdispositionen schutzlos gelasse...