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Das Territorialitätsprinzip als theoretische Grundlage der beschränkten Steuerpflicht
– isolierende Betrachtungsweise und Objektsteuercharakter als konkrete Ausprägungen –
I. Konzeption der beschränkten Steuerpflicht
Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen Steuerausländer, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben. Beschränkt ist die Steuerpflicht, da sie nicht das Welteinkommen, sondern nur die in § 49 EStG enumerierten inländischen Einkünfte erfasst. Der Katalog des § 49 EStG zählt die im Inland zu versteuernden Einkünfte abschließend auf (Roth, in: Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 49 EStG Anm. 6, 111; Schrettl, a. a. O., S. 107 ff.).
Dieses Grundkonzept erfährt Modifikationen, indem einerseits nichtansässigen Steuerpflichtigen mit wesentlichen Inlandseinkünften die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht eingeräumt wird (§ 1 Abs. 3 EStG), andererseits der Besteuerungsanspruch im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht in § 2 AStG über die Inlandseinkünfte hinaus ausgeweitet wird (hierzu grundlegend Wassermeyer, DStJG Bd. 8 [1985], S. 49, 72 ff.).
II. Inhalt des Territorialitätsprinzips
1. Nutzentheoretische Rechtfertigung der beschränkten Steuerpflicht
Zur Begründung, warum ausländische Steuerpflichtige, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Quellenstaat mit ihren inländischen Einkünft...