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Einführung einer unilateralen Rückfallklausel bei DBA-steuerbefreiten Arbeitnehmereinkünften durch das StÄndG 2003
Deutschland hat in einigen DBA (Dänemark, Italien, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweden, USA) eine Rückfallklausel (subject-to-tax-Klausel) vereinbart, die eine Steuerfreistellung im Ansässigkeitsstaat Deutschland von der steuerlichen Erfassung der betreffenden Einkünfte im Quellenstaat abhängig macht. Ziel dieser Rückfallklausel ist es, dass abkommensrechtliche Steuerbefreiungen nicht zu einer doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften führen (vgl. z. B. S - 1301 A 55 - St II 5, Lexinform 0577781). Die Anwendung der Rückfallklausel ist dabei nicht auf bestimmte abkommensrechtliche Einkunftsarten beschränkt, so dass z. B. auch Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Arbeitnehmereinkünfte) erfasst werden. Allerdings ist der sachliche Anwendungsbereich der Rückfallklausel umstritten, d. h. die Frage, wann eine Nichtbesteuerung der Einkünfte im Ausland vorliegt (vgl. hierzu eindrucksvoll das , BStBl II 1998, S. 58 m. w. N.). Die Nichtbesteuerung könnte z. B. auf einer sachlichen Steuerbefreiung, auf persönliche Freibeträge, auf negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, auf einem inter...