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BBK Nr. 24 vom Seite 1137 Fach 9 Seite 2190

Muster einer Inventuranweisung einschließlich kommentierender Hinweise

von WP/StB/CPA Christoph Sieglen, Bochum
Kernaussagen

Eine Inventur muss den Grundsätzen der Vollständigkeit, Richtigkeit, Einzelerfassung und Nachprüfbarkeit genügen. Knappe, jedoch präzise und klar formulierte Inventuranweisungen stellen die Einhaltung dieser Grundsätze bei der Durchführung der Bestandsaufnahme sicher. Die folgende Musteranweisung bietet Regelungen für die üblicherweise anzutreffenden Verhältnisse, ist jedoch an die Anforderungen des konkreten Einzelfalls anzupassen.

Unter NWB OAAAC-49789 steht die Musteranweisung als Checkliste zum Download bereit.


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Kurzgliederung

I.
Einführung
III.
Muster einer kommentierten Inventuranweisung
II.
Gegenstand und formelle Anforderungen
IV.
Zusammenfassung

I. Einführung

Gem. § 240 Abs. 1 und 2 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Gj ein Inventar aufzustellen, d. h. ein vollständiges Verzeichnis seiner Vermögensgegenstände und Schulden anzulegen. Um ein solches Verzeichnis erstellen zu können, sind die Bestände zunächst aufzunehmen, d. h. es ist eine Inventur durchzuführen. Eine Inventur besteht in der Erfassung aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt und erfolgt – soweit möglich – durch körperliche Aufnahme der Ge...