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BMF 22.12.2003 IV D 2 - S 0338 - 78/03, NWB 5/2004 S. 29

Abgabenordnung | vorläufige Steuerfestsetzung bei zeitlicher Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung (§ 165 AO)

Durch das Steueränderungsgesetz 2003 v. (BGBl 2003 I S. 2645) wurde die zeitliche Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung beseitigt. Die Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG und die Aufhebung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG gelten erstmals für den VZ 2003, ferner in Fällen, in denen die ESt noch nicht formell bestandskräftig oder insoweit vorläufig festgesetzt wurde oder unter einem wirksamen Nachprüfungsvorbehalt steht (§ 52 Abs. 12, Abs. 23b EStG). Gemäß gilt Folgendes: Das (BStBl 2003 I S. 341) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. ESt-Festsetzungen sind nicht mehr hinsichtlich der Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG bzw. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG (in der bisherigen Fassung) vorläufig durchzuführen. Die nach dem vorgenommenen vorläufigen Festsetzungen der ESt sind nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO zu ändern und ...BStBl 2003 II S. 534