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BGH 26.06.2003 I ZR 296/00, NWB 1/2/2004 S. 9

Internet | Namensschutz für ein Pseudonym als Domain-Name

Bereits in der Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name liegt eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts derjenigen, die diesen bürgerlichen Namen tragen. Ein Pseudonym ist dem namensrechtlichen Schutz zugänglich, wenn der Verwender unter diesem Namen im Verkehr bekannt ist, also mit diesem Namen Verkehrsgeltung besitzt ().