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InfoCenter - Stand: 25.09.2017

Unterhalt/Realsplitting

Michael Meier

Der Beitrag wird seit 2017 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Realsplitting".

I. Definition [i]

Unterhaltsleistungen sind Geld- oder Sachleistungen, die den laufenden grundlegenden Lebensbedarf (Ernährung, Kleidung, Wohnung) oder einen außergewöhnlichen Bedarf (z.B. durch Krankheit, Behinderung) des Empfängers sicherstellen sollen.

Zum Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten vgl. das Stichwort „Realsplitting”. [i]

II. Zivilrechtliche Grundlagen

1. Überblick

Zivilrechtlich können Unterhaltsleistungen auf folgenden Rechtsgrundlagen beruhen:

  • freiwillige Leistungen ohne rechtliche Verpflichtung. Hierzu gehören auch die Fälle der sittlichen Verpflichtung (z.B. der Unterhaltsgewährung an den Lebensretter).

  • auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht. Hier beruhen die Unterhaltsleistungen auf vertraglicher Grundlage, sind also einklagbar. Der Vertrag wurde freiwillig ohne rechtliche Verpflichtung geschlossen.

  • als „Gegenleistung” für eine Vermögensübertragung. [i]

  • auf Grund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung.

Ertragsteuerlich von besonder...

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