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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 174/00 EFG 2003 S. 1798

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Bei der Ermittlung des Kindergeld-Jahresgrenzbetrages sind die Sozialversicherungsbeiträge von den Einkünften des Kindes abzuziehen

Leitsatz

Bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist, ist der Wortlaut „Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind„ dahingehend auszulegen, dass nur die Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen sind, die nicht durch bestimmte Sonderausgaben, wie etwa die Sozialversicherungsbeiträge, gebunden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1798
MAAAB-13926

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