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BFH 15.07.2003 VIII R 105/01, NWB 44/2003 S. 333

Einkommensteuer | Berechnung der Vier-Monatsfrist der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (§ 32 Abs. 4 EStG; § 108 Abs. 1 AO)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Vier-Monatsfrist i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ist nicht taggenau gemäß § 108 Abs. 1 AO i. V. mit §§ 187, 188 BGB zu berechnen, sondern umfasst vier volle Kalendermonate. (2) Unter Berufsausbildung ist die Ausbildung zu einem künftigen Beruf zu verstehen. Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Auch ein Praktikum ist danach Teil der Ausbildung, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der zunächst angestrebte Beruf oder Ausbildungsgang, dessen Förderung das Praktikum dienen soll, später auch ergriffen bzw. beschritten wird. (3) Die Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags...BStBl 2000 II S. 566