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BFH Urteil v. - I R 74/93 BStBl 1995 II S. 683

Gesetze: DBA USA 1954/1965 Art. II Abs. 1 Buchst. fDBA USA 1954/1965 Art. III Abs. 2 und Abs. 5DBA USA 1954/1965 Art. VII Abs. 1 und Abs. 3DBA USA 1954/1965 Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 Doppelbuchst. aaEStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

1. Zinsen aus einer atypisch stillen Beteiligung an einer US-Kapitalgesellschaft sind nicht nach dem DBA-USA steuerbefreit - 2. Währungsgewinne sind erst im Zeitpunkt der Realisierung zu berücksichtigen

Leitsatz

1. Zinseinkünfte eines inländischen Darlehensgebers aus einem Darlehen an eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft sind auch dann nicht nach dem DBA-USA 1954/1965 von der deutschen Besteuerung ausgenommen, wenn der Darlehensgeber am Darlehensnehmer atypisch still beteiligt ist.

2. Entstehen zwischen der Aktivierung der Zinsforderung und der Zahlung der Zinsen durch Veränderung des Wechselkurses Währungsgewinne, so unterliegen auch diese Gewinne der deutschen Ertragsbesteuerung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 683
NAAAB-04845

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