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StuB Nr. 6 vom Seite 222

Vorlage des BFH an das BVerfG zur verfassungsmäßigen Überprüfung des § 50d Abs. 10 EStG

Anmerkungen zum

M.Sc. Christian Kahlenberg

Die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitend gezahlten Sondervergütungen ist seit über 20 Jahren von diametralen Rechtsansichten zwischen Finanzverwaltung und der richterlichen Rechtsprechung geprägt. Den wahrscheinlichen Höhepunkt hat dieses internationale Themenfeld nunmehr mit der jüngst ergangenen Entscheidung des BFH erreicht . Denn der Senat bezweifelt hierin die Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften, welche dem gebotenen Völkervertragsrecht zuwiderlaufen.

Kernaussagen
  • Die Vorschrift des § 50d Abs. 10 EStG verstößt gegen das Völkervertragsrecht, ohne dass hierfür entsprechende Rechtfertigungsgründe vorliegen.

  • Die „echt“ rückwirkende Regelungsanordnung nach § 52 Abs. 59a Satz 10 und 11 EStG hält dem Rechtstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht stand, weil kein schutzwürdiges Vertrauen gegeben ist. Allein die bisher ständige Spruchpraxis des BFH war geeignet, schutzwürdiges Vertrauen zu schaffen. Diese wird jedoch durch § 50d Abs. 10 EStG unterlaufen.

  • Das Zurechnungskriterium in Art. 7 OECD-MA folgt einem wirtschaftlichen Veranlassungsmaßstab und entspricht insoweit dem innerstaatlichen Verständnis in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die Bildung eines Aktivpostens, wie es dagegen der tatsäch...