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BFH Urteil v. - I R 140/78 BStBl 1982 II S. 102

Gesetze: AO (1977) § 122 Abs. 2

Leitsatz

Ein "Zweifel" an der Bekanntgabe eines Steuerbescheids "am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post" kann begründet sein, wenn der Buchhalter der Finanzkasse auf der beim FA verbleibenden Bescheidsausfertigung einen Freitag als Tag der Aufgabe zur Post vermerkt, in einem weiteren Arbeitsgang die für den Steuerpflichtigen bestimmte, den Steuerbescheid enthaltende Sendung von der Poststelle des FA freigestempelt und danach die Sendung bei der Post aufgegeben wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 102
BFHE S. 213 Nr. 134,
YAAAB-02332

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