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BFH Urteil v. - VI R 115/78 BStBl 1982 II S. 24

Gesetze: EStG (1974) § 9 Abs. 1EStG (1974) § 12 Nr. 1EStG (1974) § 19 Abs. 1LStR (1972) Abschn. 21 Abs. 5 Nr. 3 lit. c

Leitsatz

Die Anweisung in Abschn. 21 Abs. 5 Nr. 3 Buchst. c LStR 1972, nach der die Mehraufwendungen bei einem Dienstgang in der Regel ohne Einzelnachweis bis zur Höhe von 3 DM anerkannt werden können, wenn der Dienstgang länger als fünf Stunden dauert, ist eine der Lebenserfahrung entsprechende Schätzung (§ 217 AO, § 162 AO 1977), die von den Steuergerichten zu beachten ist, wenn sie nicht im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 24
BFHE S. 139 Nr. 134,
BAAAB-02305

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