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BFH Urteil v. - VI R 83/82 BStBl 1983 II S. 720

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

Die Fahrten eines Rechts-(Gerichts-)Referendars zwischen seiner Wohnung und dem Ort der Arbeitsgemeinschaft sind Dienstreisen, wenn der Ort der Arbeitsgemeinschaft mindestens 15 Kilometer vom Ort der praktischen Ausbildung des Referendars entfernt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 720
BFHE S. 195 Nr. 139,
DAAAB-02780

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