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BFH Urteil v. - II R 74/77 BStBl 1980 II S. 126

Gesetze: KVStG (1959) § 2 Abs. 1KVStG (1959) § 10 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Wer Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung ist, trägt grundsätzlich das Risiko, daß die Steuerforderung bei dem Steuerschuldner nicht beigetrieben werden kann (Eingrenzung zum , BFHE 109, 164, BStBl II 1973, 573).

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 126
BFHE S. 201 Nr. 129,
RAAAB-01815

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