Bei einer nach dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes 1974 ausgeführten Schenkung an eine Person der Steuerklasse II, welche die durch ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 3 eingetretene Erhöhung des Freibetrages nicht übersteigt, entsteht auch dann keine Schenkungsteuer, wenn frühere Erwerbe i.S. des ErbStG 1974 § 14 Abs. 1 aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes 1974 vorgelegen haben, die nach altem Recht zur Entstehung einer Steuer führten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 664 BFHE S. 330 Nr. 122, JAAAB-01112
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