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FG Köln Urteil v. - 9 K 6569/00 EFG 2003 S. 1716

Gesetze: ErbStG § 14 Abs 1, ErbStG § 14 Abs 1 S 2, ErbStG § 16, ErbStG § 16 Abs 1, ErbStG § 14

Erbschaftsteuer:

Anrechnung früherer Erwerbe - Berechnung der fiktiven Abzugssteuer

Leitsatz

Die Berechnung der fiktiven Abzugssteuer erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des letzten Erwerbs geltenden Vorschriften. Dies gilt auch für den in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG. Die entgegenstehende frühere Rechtsprechung des BFH ist seit der Neufassung des § 14 ErbStG nicht mehr anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 218 Nr. 4
EFG 2003 S. 1716
EFG 2003 S. 1716 Nr. 23
EAAAB-09248

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