Gekommen, um zu bleiben
Lernen und arbeiten mit der künstlichen Intelligenz
In der langen Geschichte der künstlichen Intelligenz – komprimiert nachzulesen auf Wikipedia – gilt die Einführung von ChatGPT von OpenAI im November 2022 als ein Meilenstein. Damit wurde erstmals ein leistungsfähiger, auf natürlicher Sprache basierender KI-Assistent der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Moderne KI-Modelle, basierend auf Verfahren des maschinellen Lernens, sind heute in der Lage, inhaltlich kohärente, stilistisch überzeugende und semantisch anspruchsvolle Texte zu generieren – oftmals mit einer Qualität, die sich kaum noch von menschlichen Arbeiten unterscheiden lässt. Diese technologischen Fortschritte werfen allerdings tiefgreifende rechtliche und steuerliche Fragestellungen auf, denen sich gleich drei Beiträge in dieser NWB-Ausgabe widmen. Wer gilt als Urheber eines ausschließlich durch KI erzeugten Werks? Wann wird der menschliche Einfluss schöpferisch relevant? Und wie sind die daraus resultierenden Erträge steuerlich einzuordnen – insbesondere unter dem Blickwinkel der Einkommens- und Umsatzbesteuerung? Diesen Fragen geht Karg auf nach mit dem Ziel, eine differenzierte, systematische Analyse der urheber- und steuerrechtlichen Einordnung KI-generierter Inhalte – insbesondere Texte – vorzunehmen.
Vor den Gefahren der ungeprüften Übernahme KI-generierter Texte – gerade auch im beruflichen Umfeld – warnt Singer auf . Zwar verspricht die Nutzung sog. Large Language Models insbesondere bei rechtlicher Analyse und Formulierung behörden- und prozessorientierter Schriftsätze deutliche Effizienzgewinne u. a. bei Recherche und Texterstellung. Die so gewonnenen Ergebnisse können jedoch erhebliche inhaltliche Fehler aufweisen und für den rechtlichen Berater, sei er Rechtsanwalt oder Steuerberater, nicht nur berufs- oder haftungsrechtlich nachteilige Folgen haben, wenn das Ergebnis der KI-Anwendung ungeprüft übernommen wird. Mehrere Gerichte haben aktuell zu diesem Phänomen der sog. Halluzinationen Stellung genommen. Die Urteile mahnen zur Vorsicht im Umgang mit durch KI generierten prozessrelevanten juristischen Rechtsausführungen.
Auch in der steuerlichen Weiterbildung ist die künstliche Intelligenz gekommen, um zu bleiben. Lehrgänge und Schulungen zum Einsatz von KI gehören heute zum festen Repertoire. Im Vordergrund stand und steht auch in der steuerberatenden Branche hier zunächst das Lernen über die KI. Doch lohnt es sich, wie von Bezold auf veranschaulicht, ebenso darauf zu schauen, wie der Einsatz von KI die Gestaltung von Aus- und Weiterbildung in Kanzleien unterstützen, erleichtern und optimieren kann: das Lernen mit der KI. Die Autorin erörtert – auch unter Einsatz von KI – Anwendungsmöglichkeiten KI-gestützter Tools in der Ausbildung von Steuerfachangestellten und in der fachlichen Weiterbildung.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2026 Seite 233
QAAAK-09042