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BSG 10.12.2025 B 6a/12 KR 1/24 R, NWB 5/2026 S. 249

GKV | Beitragszahlung eines freiwilligen Kassenmitglieds

Ein freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse hat aus seinem Arbeitsentgelt als angestellter Geschäftsführer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu zahlen, auch wenn ihm das Arbeitsentgelt nicht zugeflossen ist.

Anmerkung:

Die Arbeitgeberin des Geschäftsführers zahlte ihm seit dem das vereinbarte Gehalt i. H. von 5.000 € mtl. nicht mehr aus. Das Beschäftigungsverhältnis endete zum . Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin wurde erst am eröffnet. Der Geschäftsführer meldete zwar seine Gehaltsforderungen an, erhielt aber keine Zahlungen aus der Insolvenzmasse. Die beklagte Krankenkasse setzte die Beiträge für den streitigen Zeitraum ausgehend von einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von damals 4.125 € nach Auffassung de...