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NWB Nr. 5 vom Seite 296

Referentenentwurf zum 9. Steuerberatungsänderungsgesetz und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

[i]BMF, Mitteilung Nr. 1/2026Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht im Bereich des Steuerberatungsrechts vier wesentliche Änderungen vor:

  • Die Regelungen über Lohnsteuerhilfevereine werden umfassend modernisiert. U. a. sollen die Betragsgrenzen für mit der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine vereinbarte Tätigkeiten entfallen. Zudem soll zukünftig die Leitung von drei statt bisher zwei Beratungsstellen durch eine Person zulässig sein.

  • Die Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt.

  • Die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen wird erweitert. Zudem sollen sog. Tax Law Clinics an Universitäten zulässig sein.

  • Das Leitungserfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern fällt weg. Das bedeutet, dass eine weitere Beratungsstelle unterhalten werden kann, ohne dass diese durch einen anderen Steuerberater geleitet wird oder hierzu eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

  • Gestrichen wurden im Vergleich zum Referentenentwurf v. 7.8.2025 eine Regelung zum sog. Fremdbesitzverbot bei der Beteiligung von Wirtschafts- und Buchprüfungsg...