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NWB Nr. 3 vom Seite 73

Zahlreiche Steuerrechtsänderungen ...

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

... „versteckt“ in zahlreichen Gesetzen

Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass geht seit jeher mit umfassenden Nachweispflichten und Abgrenzungsschwierigkeiten einher. Der neuralgische Punkt ist insoweit regelmäßig der erforderliche Bewirtungsbeleg. Mit der mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten obligatorischen E-Rechnung im B2B-Bereich, die sich auch auf die Nachweisführung für Bewirtungsaufwendungen auswirkt, haben sich neue Fragestellungen ergeben. Das BMF hat daher mit Schreiben vom sein bisheriges Anwendungsschreiben vom mit Wirkung ab überarbeitet. Auf stellt Hermes das neue BMF-Schreiben vor und setzt sich mit der aktualisierten Verwaltungsauffassung kritisch auseinander. Aber auch die mit dem Steueränderungsgesetz 2025 vollzogene Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum Sofortverzehr in der Gastronomie ab dem (s. dazu ausführlich Rondorf, NWB 1-2/2026 S. 16) führt zu Herausforderungen, weshalb Bewirtungsrechnungen – so Hermes – zumindest im ersten Quartal 2026 einer kritischeren Prüfung unterzogen werden müssen.

Eine Komplettübersicht über das am verkündete Steueränderungsgesetz 2025 gibt Hörster auf . Das Gesetz enthält, neben der schon erwähnten dauerhaften Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gastronomieleistungen, mit der Anhebung der Entfernungspauschale, zahlreichen Maßnahmen im Gemeinnützigkeitsrecht, der steuerlichen Begünstigung von Gewerkschaftsbeiträgen und der Steuerfreistellung von Prämien für erfolgreiche Olympiaathleten eine beachtliche Zahl an steuerlichen Entlastungen. Daneben weist Hörster auf die im Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften „versteckte“ Wiedereinführung der Steuerbefreiung für Agrardiesel hin und stellt die Regelungen des Aktivrentengesetzes vor, zu dem Eilts in der NWB-Ausgabe 4/2026 die arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Aspekte in den Blick nehmen sowie praktische Hinweise für das Lohnbüro geben wird.

„Versteckt“ im Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (s. dazu schon Kind, NWB 1-2/2026 S. 56) ist eine mit Wirkung zum eingeführte Übergangsregelung zu der mit dem Jahressteuergesetz 2024 aufgehobenen Umsatzsteuerlagerregelung. Zu dieser Übergangsregelung hat das BMF nun mit Schreiben vom ausführlich Stellung genommen, nachzulesen auf . Ebenfalls etwas „versteckt“ finden sich kleinere steuerliche Anpassungen bei den Betriebsrenten im Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (s. dazu Wörner, NWB 1-2/2026 S. 44, 53 f.). So werden ab Januar 2027 die Förderbeträge erhöht (§ 100 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 EStG) und die Arbeitslohnhöchstbeträge dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gekoppelt (§ 100 Abs. 3 Nr. 3 EStG).

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2026 Seite 73
JAAAK-08162