Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steueränderungsgesetz 2025, Aktivrentengesetz und Cuxhavengesetz
Steuerliche Entlastungen zum Jahresausklang für Arbeitnehmer, Landwirte, Gastronomie, Spitzensportler und ehrenamtliches Engagement
Am hat der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz 2025 (StändG 2025 v. , BGBl 2025 I Nr. 363) zugestimmt, das der Bundestag bereits am verabschiedet hatte. Neben einer überschaubaren Zahl von Klarstellungen und technischen Regelungen, denen der eher nüchtern anmutende Gesetzestitel zu verdanken sein dürfte, enthält das StÄndG 2025 eine beachtliche Zahl an steuerlichen Entlastungen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden waren. Zu nennen sind hier insbesondere die dauerhafte Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gastronomieleistungen und die Anhebung der Entfernungspauschale, aber auch ein ganzes Bündel von Maßnahmen im Gemeinnützigkeitsrecht, die steuerliche Begünstigung von Gewerkschaftsbeiträgen und die Steuerfreistellung von Prämien für erfolgreiche Olympiaathleten. Ein weiteres Wahlversprechen wurde mit dem Aktivrentengesetz eingelöst, das in einem beschleunigten Verfahren ebenfalls noch zum Jahresende zum Abschluss gebracht werden konnte. Und auch im Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften, das ebenfalls am 19.12. erfolgreich den Bundesrat passiert h...