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NWB Sanieren Nr. 12 vom Seite 363

Latente Steuern – Berechnungsprogramm

Latente Steuern – Berechnungsprogramm

Die Ausweisung der latenten Steuern dient der korrekten Darstellung der Vermögensverhältnisse eines Unternehmens. Denn das handelsbilanzielle Ergebnis bietet hier keinen endgültigen Aufschluss, da es durch den Ausweis des steuerlichen Aufwands verfälscht wird. Durch die Bildung latenter Steuern wird erreicht, dass die ermittelten betrieblichen Steuern angepasst werden und hierdurch der handelsrechtliche Steuerausweis korrekt erfolgt. Dabei werden bei allen Vermögensgegenständen, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Schulden die Wertansätze der Handelsbilanz den steuerlichen Wertansätzen gegenübergestellt.

Aktive latente Steuern sind zu bilden, wenn:

  • bei einem Vermögensgegenstand der Wertansatz in der Handelsbilanz niedriger als in der Steuerbilanz ist,

  • bei einer Schuld der Wertansatz in der Handelsbilanz höher als in der Steuerbilanz ist.

Passive latente Steuern sind zu bilden, wenn:

  • bei einem Vermögensgegenstand der Wertansatz in der Handelsbilanz höher als in der Steuerbilanz ist,

  • bei einer Schuld der Wertansatz in der Handelsbilanz niedriger als in der Steuerbilanz ist.

Einen Ausschnitt aus der Arbeitshilfe finden Sie unten auf der Seite, die Arbeitshilfe selbst unter NWB NAAAD-98366 in der Datenbank.

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Fundstelle(n):
NWB Sanieren 12/2025 Seite 363
SAAAK-06432