Nachfolgeplanung als strategisches Finanzthema
Eine Unternehmensnachfolge ist kein isolierter Eigentümerwechsel, sondern ein Kapitalstrukturereignis, das Bilanz, Liquidität, Cashflow und Bonität verändert. Die abgebende Generation verfolgt unter Umständen ganz andere Ziele als die nachfolgende: Die einen wollen Vermögen sichern oder entnehmen, die anderen benötigen Mittel für die Kaufpreisfinanzierung, aber auch für Innovation oder Expansion. Zwischen beiden entsteht eine Spannungslinie, die sich unmittelbar in der Kapitalstruktur widerspiegelt. Volker Riedel und Doreen Laabs führen ab in das Thema „Nachfolgeplanung als strategisches Finanzthema“ ein und erklären, warum ein gutes Debt Advisory Management über den Erfolg eines Generationenwechsels entscheiden kann.
Dr. Benjamin Roos geht in seinem Beitrag „Debt-for-Equity-Swap als bilanzielle Sanierungsmaßnahme“ ab in die Tiefen dieses Finanzinstrumentes ein: Der Debt-for-Equity-Swap stellt ein zentrales Instrument zur finanziellen Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen dar. Dabei werden bestehende Fremdkapitalpositionen (engl. „dept“) in Eigenkapital (engl.: „equity“) umgewandelt, um die Verschuldungsquote zu senken, die Liquidität zu stabilisieren und die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu stärken. Herr Dr. Roos zeigt dabei insbesondere die Unterschiede in der Erfassung nach HGB und IFRS auf.
Das Frühwarnsystem „Human Centric Finance“ stellt Dr. Sebastian Bartel in seiner Beitragsreihe vertieft dar. Den ersten Teil finden Sie in der , NWB DAAAJ-97618, den zweiten in der , NWB HAAAK-01690, und den dritten in der , NWB AAAAK-03885. Der vorliegende vierte Beitragsteil „Erfolgreich Restrukturieren verlangt einen Systemwechsel“ zeigt ab u. a. anhand einer Checkliste, wie man die bisherige betriebswirtschaftliche Perspektive mit einer systemtheoretischen zu einer nachhaltigen Veränderung verbindet.
Der sogenannte Reemtsma-Direktanspruch lässt es zu, dass ein Steuerpflichtiger in bestimmten Ausnahmefällen einen Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer nicht gegen den Leistenden, sondern unmittelbar gegen den Fiskus richten kann. Im Fall der Insolvenz des leistenden Unternehmers ist dem Leistungsempfänger sofort und in voller Höhe ein Direktanspruch gegenüber der Finanzverwaltung auf Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer zuzubilligen, andernfalls müsste der Leistungsempfänger seinen Anspruch zur Insolvenztabelle anmelden und käme so meist später bzw. gar nicht zum Ziel. In seinem Beitrag „Umsatzsteuer in der Insolvenz“ erläutert Prof. Dr. Ralf Jahn ab anhand eines Verfahrens des FG Baden-Württemberg, das derzeit beim BFH anhängig ist, wie die Erstattung am besten gelingt.
Mit besten Grüßen, ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest!
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
NWB Sanieren 12/2025 Seite 361
RAAAK-06428