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FG Baden-Württemberg | Nichtrückkehr eines Grenzgängers
Der Kläger war im Streitjahr bei einer Schweizer Firma angestellt und bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er mietete eine Ein-Zimmer-Wohnung am Arbeitsort. An einem Nachmittag pro Woche sowie an den Wochenenden war er bei seiner Familie in Deutschland. In seiner Einkommensteuererklärung erklärte der Kläger die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als steuerfreie Einkünfte, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen. Er legte zudem eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit Sichtvermerk der entsprechenden kantonalen Steuerverwaltung vor, nach welcher er an 128 Tagen aus beruflichen Gründen nicht an seinen inländischen Wohnsitz zurückgekehrt sei. Das beklagte Finanzamt folgte dem nicht. Hiergegen wandte sich der Kläger zunächst mitt...