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BFH | Besteuerung deutscher Rentner in Portugal
Der Kläger lebt in Portugal und bezog im Streitjahr 2019 Rentenzahlungen aus einem deutschen berufsständischen Versorgungswerk für seine frühere Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie aus einer deutschen Lebensversicherung. Eine Einkommensteuererklärung hat er in Deutschland nicht abgegeben. Die Einkünfte waren in Portugal von der Besteuerung freigestellt (sog. RNH-Status). Das Finanzamt schätzte die Besteuerungsgrundlagen und behandelte die Rentenzahlungen aus dem Versorgungswerk als Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG und die von der Versicherung geleisteten Rentenzahlungen als Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 5 EStG i. V. mit § 55 Abs. 2 EStDV. Hiergegen wandte sich der Kläger zunächst mittels erfolglosen Einspruchs und anschließend mit einer Klage vor dem Finanzgericht. Gegen das Urteil des Finanzgerichts legte der Kläger ...