Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung ist tot! Oder doch nicht?
Anmerkungen zum
Mit Urteil vom hat der BFH sich zu verschiedenen Aspekten einer Schätzung durch die Finanzverwaltung geäußert. Im Mittelpunkt des Urteils steht dabei die Frage, ob und in welcher Weise die Finanzverwaltung eine Schätzung unter Heranziehung der amtlichen Richtsatzsammlungen des BMF vornehmen darf. Nachfolgend wird die Entscheidung des BFH kritisch gewürdigt. Im Fokus steht dabei die Frage, ob zukünftig überhaupt noch eine Schätzung unter Anwendung der Richtsatzsammlung erfolgen darf. Und falls dies noch der Fall sein sollte, unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann.
Welche Bedeutung erlangt eine ordnungsmäßige Kassenführung?
Was gilt nach der BFH-Entscheidung zur Schätzung?
Welche Aussagen trifft der BFH zur amtlichen Richtsatzsammlung?
I. Einleitung
[i]Nöcker, Richtsätze ade? – oder doch nur ein weiteres Urteil zur Schätzung bei Kassenmängeln?, NWB 44/2025 S. 2988, NWB ZAAAK-02523
Webel, in: Zugmaier/Nöcker, AO Kommentar Online, § 162, NWB QAAAH-03961
Die amtlichen Richtsatzsammlungen werden durch das BMF in regelmäßigen Abständen veröffentlicht und in der Praxis bei Betriebsprüfungen oftmals angewendet. Sie waren in der Vergangenheit bereits verschiedentlich Gegenstand von Kritik. Auch der BFH hat sich bereits zuvor mit diesen im Einzelfall durchaus kritisch auseinandergesetzt, in anderen Entscheidungen die Anwendung in der Vergangenheit aber als durchaus zulässig angesehen. Einen Anspruch eines Stpfl. auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat er allerdings verneint.