Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten durch Landwirte unterliegt der Regelbesteuerung (FG)
Alkohol ist weder ein
landwirtschaftliches Erzeugnis noch ist die Herstellung von Rohalkohol aus
Obstmaische eine landwirtschaftliche Dienstleistung. Die Herstellung von
Alkohol mittels einer Destillieranlage (Schnapsbrennkessel) ist
umsatzsteuerrechtlich kein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb, weil er nicht mit
Mitteln ausgeübt wird, die normalerweise in land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben verwendet werden (; Revision anhängig, BFH-Az. V R 37/24).
Hintergrund: Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG in der für den Streitzeitraum 2015 bis 2018 geltenden Fassung wird für die Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten die Steuer für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze vorbehaltlich der Sätze...