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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 2

Umsätze nach Durchschnittsbesteuerung (§ 24 UStG)

Felix Radtke

Das FG Baden-Württemberg hatte in seinem Urteil vom () darüber zu befinden, ob Herstellung von Alkohol durch einen Obstlandwirt mit angeschlossener Brennerei der Versteuerung nach Durchschnittssätzen oder dem Regelsteuersatz unterliegt.

I. Leitsätze (nicht amtlich):

  1. Beim Anbau von Obst durch einen Landwirt mit angeschlossener Brennerei, wobei das Obst teilweise verkauft und teilweise mittels einer Destillieranlage zu Alkohol verarbeitet wird, unterliegt die Lieferung des Alkohols an Kunden nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG; zudem findet die Herstellung des Rohalkohols aus dem angebauten Obst nicht mehr im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs i. S. des § 24 UStG statt.

  2. Alkohol ist kein landwirtschaftliches Erzeugnis i. S. von Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 MwStSystRL.

  3. Die Brennerei und die Herstellung von Alkohol ist umsatzsteuerrechtlich kein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb i. S. des § 24 Abs. 2 Satz 2 UStG bzw. die Alkoholherstellung mittels Destillierung ist keine nach Art. 295 Abs. 2 MwStSystRL der landwirtschaftlichen Erzeugung gleichgestellte Verarbeitungstätigkeit.

  4. Die eingesetzte Destillieranlage (Schnapsbrennkessel) für die Gewinnun...