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Online-Nachricht - Montag, 27.10.2025

Umsatzsteuer | Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten durch Landwirte unterliegt der Regelbesteuerung (FG)

Alkohol ist weder ein landwirtschaftliches Erzeugnis noch ist die Herstellung von Rohalkohol aus Obstmaische eine landwirtschaftliche Dienstleistung. Die Herstellung von Alkohol mittels einer Destillieranlage (Schnapsbrennkessel) ist umsatzsteuerrechtlich kein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb, weil er nicht mit Mitteln ausgeübt wird, die normalerweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden (; Revision anhängig, BFH-Az. V R 37/24).

Hintergrund: Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG in der für den Streitzeitraum 2015 bis 2018 geltenden Fassung wird für die Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten die Steuer für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze vorbehaltlich der Sätze 2 bis ...

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