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Umsatzsteuer | Reemtsma-Direktanspruch auf Vorsteuererstattung im Insolvenzfall (FG)
Das FG Baden-Württemberg entschied,
dass bei zu Unrecht in Rechnung gestellter und abgeführter Umsatzsteuer der
Leistungsempfänger im Falle der Insolvenz des Leistenden die zu viel gezahlte
Umsatzsteuer statt vom Leistenden im Billigkeitswege sofort und in voller Höhe
gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann. Er ist nicht gehalten, seinen
Anspruch zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden und abzuwarten, mit welchem
Bruchteil sein Anspruch im Insolvenzverfahren erfüllt wird
(,
Revision zugelassen, BFH-Az. V R 31/24).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine in der Schweiz ansässige Schweizer Aktiengesellschaft, wird beim beklagten Finanzamt (FA) umsatzsteuerlich geführt. In den Streitjahren 2010 und 2011 unterhielt d...