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Direktanspruch in der Umsatzsteuer
, Rev. BFH XI R 11/24
Hat ein Leistungsempfänger aufgrund einer Rechnung nach § 14c UStG zu viel Umsatzsteuer an den Leistenden bezahlt, muss sich der Leistungsempfänger grundsätzlich zivilrechtlich um die Rückforderung dieses Betrags vom Leistenden bemühen. Ist dem Leistungsempfänger aber die Durchsetzung dieses zivilrechtlichen Anspruchs unmöglich oder übermäßig erschwert, hat er einen Anspruch gegen sein FA auf Auszahlung des Umsatzsteuerbetrags – den sog. Direktanspruch.
I. Leitsätze
Hat ein vorsteuerabzugsberechtigter Rechnungsempfänger eine gesetzlich nicht geschuldete, aber vom Rechnungsaussteller in einer ansonsten ordnungsgemäßen Rechnung rechtsirrig offen ausgewiesene Umsatzsteuer an den Rechnungsaussteller bezahlt, so kann der Rechnungsempfänger vom FA im Rahmen eines Direktanspruches die Rückzahlung verlangen, wenn die Rückforderung vom Rechnungsaussteller übermäßig erschwert ist.
Die Vorgehensweise des FA, zunächst den Abschluss des Insolvenzverfahrens abzuwarten, ist nicht geeignet, die europarechtlich gebotene Neutralität der Umsatzsteuer und die Effektivität des europäischen Rechts zu gewährleisten.
Die Gefahr einer doppelten Auszahlung durch den Fiskus besteht nicht, weil eine Berichtigung nach § 14c Abs. 1 Satz 2 i. V...